Sicher durch die Krise - Mieter vor sozialer Kälte schützen
Auf Inititive des Arbeitskreises ‘Mieterunion’ der Berliner CDU hat das Präsidium heute beschlossen, den folgenden Antrag für den Bundesparteitag der CDU Deutschlands am 9. und 10. September in Hannover einzubringen.
Die CDU Deutschlands bekennt sich zu einem starken Mieterschutz, insbesondere in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen der Verbraucher- und Energiepreise. Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass die gerade in angespannten Wohnungsmärkten bereits stark belasteten Mieter in dieser Situation allein gelassen werden. Als Partei der Sozialen Marktwirtschaft und vor dem Hintergrund unserer christlich-sozialen Überzeugungen erwarten wir von Bundesregierung und Bundestag, auf die außergewöhnliche Lage mit außergewöhnlichen Maßnahmen zu reagieren.
Die Entwicklung der Energiepreise stellt eine existenzielle Bedrohung für viele Mieter bzw. Menschen mit geringen und mittleren Einkommen dar. Vielen Leistungsträgern unserer Gesellschaft droht aktuell die finanzielle Überforderung. Insbesondere die kriegsbedingte Knappheit von Gas führt dazu, dass die Preisbildungsmechanismen des Marktes kurzfristig nicht die Grundversorgung der Menschen mit Energie zu akzeptablen Preisen gewährleisten werden. Vor diesem Hintergrund fordert die CDU Deutschlands eine zeitlich befristeten Kappungsgrenze für Energiepreise. Für den Grundbedarf an Gas, Strom und Heizöl sollen die Verbraucherpreise sich am mittleren Preisniveau des Jahres 2021 orientieren. Die Differenz zu den tatsächlichen Marktpreisen ist den Versorgungsunternehmen für den Geltungszeitraum der Kappungsgrenze zu erstatten.
Weder Energiekonzerne noch der Staat dürfen zu „Kriegsgewinnlern“ werden. Krisen- und inflationsbedingte Mehreinnahmen der öffentlichen Hand müssen unmittelbar zur finanziellen Entlastung insbesondere von Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen eingesetzt werden. Mindestens auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf die von der Ampel-Koalition beschlossene „Gas-Umlage“ muss verzichtet werden. Missbräuchlich erzielte Profite der Energiekonzerne sind in Absprache mit den europäischen Partnern abzuschöpfen.
Mieter, die aufgrund stark gestiegener Energiekosten ihre Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht begleichen können, dürfen in dieser Lage nicht unverschuldet vor die Tür gesetzt werden. Ein entsprechend bedingter, befristeter Kündigungsstopp muss für die Zeit der Krise sicherstellen, dass zur Entlastung der Betroffenen aufgelegte bzw. noch aufzulegende Unterstützungs- und Härtefallprogramme greifen können. Strom- und Gassperren müssen aus den gleichen Gründen für unverschuldete Härtefälle ausgeschlossen werden.