Herbe Schlappe des Senats beim Volksbegehren für mehr Videoaufklärung
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Senat bei der Ablehnung des Volksbegehrens für mehr Videoaufklärung rechtlich fehlerhaft vorgegangen ist. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner:
"Das ist eine herbe Schlappe für Rot-Rot-Grün. Einmal mehr hat der Senat fehlerhaft gearbeitet. In Sonntagsreden predigt der Senat gern mehr Bürgerbeteiligung. Aber wenn die inhaltliche Richtung der eigenen Anschauung zuwiderläuft, versucht der Senat, genau diese Bürgerbeteiligung mit Tricks und Täuschen zu unterlaufen. Gut, dass der Verfassungsgerichtshof die Koalition in die Schranken verwiesen hat. Ideologie darf nicht über Recht und Gesetz stehen.
Rot-Rot-Grün muss jetzt aufwachen. Der Einsatz von intelligenter Videoaufklärung gerade an belebten und zentralen Plätzen erhöht die Sicherheit. Eine große Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner wünscht sich mehr Sicherheit durch Videoschutz. Es ist daher ein Armutszeugnis, dass sich der rot-rot-grüne Senat mit Händen und Füßen wehrt, mehr Videoaufklärung in Berlin zu ermöglichen. Die CDU Berlin wird das Volksbegehren für mehr Videoaufklärung weiter nachdrücklich unterstützen."